Bilateraler Fremdsprachenassistenzaustausch 2021/2022
Die Bewerbungsfrist für die bilaterale Fremdsprachassistenz mit Belgien, Frankreich, Italien, Kroatien, der Republik Irland, Russland, der Schweiz, Spanien, Ungarn und dem Vereinigten Königreich bis 01. März 2021 verlängert. Nähere Informationen unter weltweitunterrichten.at oder dem PDF zu entnehmen: Ausschreibung.pdf
Wichtigste Infos:
Bilateraler Fremdsprachenassistenzaustausch 2021/2022 mit Belgien, Frankreich, Italien, Kroatien, der Republik Irland, Russland, der Schweiz, Spanien, Ungarn und dem Vereinigten Königreich - Verlängerte Ausschreibung
Der Fremdsprachenassistenzaustausch im Schuljahr 2021/2022 wird durchgeführt mit Belgien, Frankreich, Italien, Kroatien, der Republik Irland, Russland, der Schweiz, Spanien, Ungarn und dem Vereinigten Königreich. Aufgrund der COVID-19-Pandemie und der damit verbundenen erschwerten Bedingungen für internationale Mobilität wird eine verlängerte Bewerbungsfrist bis 1. März 2021 angeboten.
Tätigkeit
Fremdsprachenassistentinnen/assistenten arbeiten vor allem an Schulen des sekundären Bildungsbereichs im Rahmen des vorgesehenen Deutschunterrichts mit den verantwortlichen Deutschlehrkräften der Gastschule/n. Sie sollen die Schüler/innen zum Sprechen motivieren und für Österreich interessieren. Ein Einsatz an Primarschulen ist in Frankreich und teilweise auch in Spanien möglich. In Spanien können Assistentinnen und Assistenten auch an Sprachschulen, in Belgien an Hochschulen eingesetzt werden. Ein Einsatz im Kindergarten in Kombination mit der Österreichisch-Ungarischen Europaschule ist in Ungarn möglich.
Zielgruppe
Für eine Fremdsprachenassistenzstelle können sich Studierende und Absolventinnen/ Absolventen Pädagogischer Hochschulen, Fachhochschulen und Universitäten, insbesondere Lehramts-kandidatinnen/kandidaten, bewerben sowie Lehrkräfte mit wenig Unterrichtserfahrung und Absolventinnen und Absolventen von elementarpädagogischen Bildungseinrichtungen. Je nach Angebot freier Stellen können sich auch Studierende und Absolventinnen/ Absolventen anderer Studienrichtungen bewerben.
Bewerbungsvoraussetzungen
Für Studierende gilt: Zum Zeitpunkt des Antritts der Tätigkeit muss mindestens eine viersemestrige Studiendauer vorgewiesen werden. Das Maximalalter der Bewerber/innen ist abhängig vom Zielland (in den meisten Ländern: 30/35 Jahre). Eine weitere Voraussetzung ist Deutsch als Erstsprache oder auf C2-Niveau und in der Regel die österreichische Staatsbürgerschaft. In den meisten Zielländern werden Grundkenntnisse in der Landessprache verlangt. Eine Beurlaubung für definitive oder vertragliche Lehrer/innen im Dienst erfolgt über ein im Dienstweg einzubringendes Ansuchen. Es wird jedoch ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass auf die Beurlaubung/Karenzierung von Bewerberinnen/Bewerbern, die bereits im Pflichtschuldienst der Länder stehen, seitens des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung keine Einflussnahme erfolgen kann.